Die Auswahl neuer Öl-Partner ist ein riskantes Thema, bei dem Unternehmen in mehreren Stufen klären sollten, ob das Geschäft zulässig ist – ein Business Partner Screening in 3 Stufen.
1. Stufe: Grundsätzliche Einordnung
Bevor Sie in eine Detailprüfung gehen, braucht es eine Einordnung in Sanktionen und Exportkontrollen:
- Klären, welche Rechtsregime greifen: EU‑Sanktionen, UN‑Sanktionen, ggf. deutsche Vorschriften, plus extraterritoriale US‑Sanktionen (OFAC, insbesondere bei USD‑Zahlungen oder US‑Bezug)
- Prüfen, ob Land, Unternehmen oder Personen auf Sanktionslisten stehen (EU‑/UN‑Listen, OFAC SDN, ggf. UK usw.). Ein echter Treffer bedeutet in der Regel: Geschäftsverbot, Abbruch aller Aktivitäten, ggf. Meldung an Behörden
- Prüfen, ob es branchenspezifische oder ölspezifische Beschränkungen gibt (Embargos, Preisobergrenzen, Transportverbote, Versicherungs‑/Finanzierungsverbote)
Wenn auf dieser Ebene klar wird, dass die Transaktion verboten ist, ist die Due Diligence im Kern beendet: Das Geschäft darf nicht durchgeführt werden.
2. Stufe: Initial-Screening
Ist das Geschäft grundsätzlich zulässig, folgt eine vertiefte Sanktions-Due Diligence:
- Sanktionslisten‑Screening des Partners, seiner Mutter‑/Tochtergesellschaften, der wirtschaftlich Berechtigten (UBOs), wesentlicher Manager und wichtiger Intermediäre (Handelsagenten)
- Eigentümer‑ und Kontrollstruktur analysieren, um indirekte Verbote („50‑Prozent‑Regel“, Kontrolle durch gelistete Personen) zu identifizieren
- Adverse‑Media‑ und Red‑Flag‑Check: Hinweise auf Umgehungsstrukturen, Strohfirma, Scheingesellschaft, Verschleierung des Öl‑Ursprungs, Nutzung von „Shadow Fleet“ etc.
Ziel: Ausschließen, dass Sie faktisch mit einer sanktionierten Person oder einem Umgehungskonstrukt Geschäfte machen.
3. Stufe: Erweiterte (Enhanced) Due Diligence für Hochrisiko‑Ölpartner
Ölhandel oder Öldienstleistungen mit Sanktionsnähe sind klar „High Risk“ – hier ist Enhanced Due Diligence (EDD) Standard:
- Tiefgehende KYC/EDD‑Prüfung: Geschäftsmodell, Finanzströme, Beneficial Owners, Herkunft der Mittel (Source of Funds/Wealth), insbesondere bei Offshore‑Strukturen, komplexen Holdingketten oder Hochrisikoländern
- Analyse der Transaktionen: Routen, Häfen, beteiligte Logistiker, Reedereien, Versicherer, Banken – jede dieser Parteien kann selbst sanktioniert oder sanktionsrelevant sein
- Laufende Überwachung: Echtzeit‑Überwachung von Transaktionen, regelmäßige Re‑Screenings der Gegenpartei und der UBOs, Anpassung des Risikoprofils bei neuen Informationen
Hier gilt: Dokumentation ist wichtig – nachvollziehbare Entscheidungsgrundlage im Fall einer späteren Prüfung oder Ermittlung.
4. Interne Organisation und Schutzmechanismen
Damit die Due Diligence tragfähig ist, braucht es interne Strukturen:
- Klare Sanktions‑ und Exportkontrollrichtlinien, Verantwortlichkeiten (z.B. zentrale Compliance‑/Exportkontrollstelle) und definierte Prozesse für die Neuaufnahme von Partnern
- Beschaffung kommerzieller Screening-Tools für die Anwendung durch interne Mitarbeiter
ODER
- Outsourcing an spezialisierte Screening-Dienstleister mit professionellen Screening-Systemen und Plattformen
Zum Autor:
Sebastian Okada führt seit 20 Jahren Screenings weltweit zu Lieferanten und anderen Geschäftspartnern, z.B. im M&A-Kontext, durch. Er leitet bei der Sicherheitsberatung Corporate Trust in München die Abteilung Intelligence & Investigations.
