Der unsichtbare Personenschutz

Unternehmerfamilien in Deutschland sträuben sich oft gegen die Vorstellung, Personenschützer als ständige Begleiter zu haben. Zu invasiv für die Privatsphäre, zu einschränkend für die Bewegungsfreiheit, heißt es häufig. Doch es gibt einen Weg, die Sicherheit vermögender Familien zu gewährleisten und ihnen gleichzeitig ihre Freiheit zu lassen: Unsichtbarer Personenschutz. Anlässlich des heutigen 20. Jahrestages der Entführung von Bankiersohn Jacob von Metzler lohnt es sich, die unsichtbaren Schutzkonzepte näher zu beleuchten.  

Entführungen und Angriffe auf vermögende Familien werden nahezu immer von den Tätern vorbereitet, indem sie die Familie vorher über einen langen Zeitraum beobachten.

Beispiel 1:

Moritz B. wurde 2006 in Köln mehr als zwei Monate lang ausspioniert, bevor er entführt wurde. Die Lösegeldzahlung betrug 650.000 Euro.

Beispiel 2:

Jan Phillipp Reemtsma wurde 1996 zehn Monate lang von den Tätern observiert und war 33 Tage in Gefangenschaft der Entführer. Es wurden 15 Millionen DM und 12,5 Millionen Franken für seine Freilassung bezahlt.

Diese monatelangen Observationen sind zugleich die Achillesferse jedes Entführers. Wenn Personenschützer das Umfeld der Familie permanent verdeckt aufklären („watching the watchers“), können Täter bereits bei der Vorbereitung ihrer Straftaten entdeckt werden. Ein bewährtes Konzept, das viele vermögende Familien in Deutschland für ihre Sicherheit nutzen.

Wenn Täter ungestört ihre Opfer beobachten und ausspionieren können, lässt man ihnen mehr Spielraum, ihre Straftat vorzubereiten.

Das Wichtigste beim Personenschutz ist also die Voraufklärung. Dabei ist der Sicherheitsexperte bereits vor der zu schützenden Person vor Ort und kann mit professionellem Blick Veränderungen und Unregelmäßigkeiten in der Umgebung sofort erkennen, bewerten und ggf. Maßnahmen ergreifen, um die Gefahr abzuwenden.

So werden etwa Autos und Lieferwagen notiert, die plötzlich neu in der Nachbarschaft sind oder zeitlich gehäuft im Umfeld der Familie auftauchen. Personen, die sich über einen längeren Zeitraum verdächtig verhalten, können entdeckt und gegebenenfalls Maßnahmen ergriffen werden.

Ebenso wichtig ist, die Bewegungen der geschützten Familie abzusichern. Egal wohin die Fahrt geht, die Familie ist sicher und kann sich ungestört bewegen, sei es bei einem Geschäftstermin oder auf dem Weg der Kinder zur Schule oder Kita. Der Personenschützer ist bereits vor Ort und gewährleistet aus unauffälliger Distanz die Sicherheit, ohne dass Außenstehende überhaupt erkennen können, dass er zur Schutzperson gehört.

Dabei ist es wichtig, vor allem die regelmäßig aufgesuchten Orte wie Arbeitsplätze, Wohnadressen, Schulen, Kitas, Sportstätten, Spielplätze etc. zu bestreifen und mögliche Täter frühzeitig ausfindig zu machen.

Dieses Konzept hat viele weitere Vorteile. Wenn man von außen keine Verbindung des Personenschützers zur Familie herstellen kann, wird es auch dem potenziellen Täter nicht gelingen. Er fühlt sich eventuell unbeobachtet und wird unvorsichtig. Dieses Verhalten spielt den Personenschützern in die Hände; die Vorbereitung der Straftat kann somit beobachtet und verhindert werden. Die genaue Vorgehensweise lässt sich individuell auf die Bedürfnisse des Klienten anpassen. Andere Konzepte setzen auf das Prinzip der offenen, sichtbaren Aufklärung, um eine abschreckende Wirkung auf potenzielle Täter zu erzielen.

Aber was, wenn man doch mal komplett unbeobachtet sein möchte und nicht will, dass der Personenschützer weiß, wohin die Fahrt geht? Auch das ist kein Problem. Schutzpersonen haben jederzeit die Freiheit, sich abzumelden und unbegleitet Orte aufzusuchen. Täter beobachten ihre Opfer ohnehin typischerweise nicht überall und ständig, sondern schwerpunktmäßig an den regelmäßigen Aufenthaltsorten wie Wohnhaus, Arbeitsplatz, Schule etc.

Die meisten Familien haben zahlreiche Anlaufstellen, die ein Personenschützer während seines Dienstes bestreift und aufklärt. Auch bei größeren und öffentlichen Veranstaltungen muss man nicht auf die Sicherheit verzichten. Der Personenschützer ist auf Wunsch vor Ort und kann unauffällig das Umfeld beobachten. Im Ernstfall kann er die Schutzperson evakuieren oder sogar medizinische Erstversorgung leisten. Ein gut ausgebildeter Personenschützer kann jederzeit in den direkten Schutz wechseln, um eine konkrete Gefahr abzuwenden.

Dieses Konzept des unsichtbaren Schutzschirms ist vor allem für Personen gedacht, die aufgrund ihres Vermögens oder ihrer beruflichen Position zwar allgemein gefährdet sind, aber derzeit noch keine konkrete Gefahr sehen (z.B. aktuelle Drohbriefe, Erpresserschreiben oder auffällige Personen in der Nähe des Wohnhauses). Sollte sich der Grad der Gefährdung ändern, kann und sollte das Konzept angepasst und die Schutzmaßnahmen erhöht werden.

Fazit:

Personenschutz kann durch ein Konzept der Unsichtbarkeit deutlich angenehmer für die betroffenen Familien werden und erfreut sich derzeit wachsender Beliebtheit. Immer mehr vermögende Familien setzen auf den unsichtbaren Schutzschirm, um sich vor Entführungen und anderen Angriffen zu schützen.

Autor:

Sascha Neukirch

Leiter Personenschutz

CORPORATE TRUST

Business Risk & Crisis Management GmbH

Graf-zu-Castell-Str. 1

D-81829 München

Tel.: +49 89 599 88 75 80

Fax: +49 89 599 88 75 820

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