Warum beim Vergleich von Gehalt und Dienstleistungspreis auch Planung, Führung und Vertretung auf die Rechnung gehören
Kann man machen. Damit hat man zunächst jemanden eingestellt. Wer die Einsätze plant, Vertretungen organisiert und bei Änderungen entscheidet, ist damit jedoch noch nicht geklärt..
Denn Ausbildung und Erfahrung sind wichtig. Im Alltag braucht es aber auch die Abstimmung zwischen Schutzperson, Assistenz, Unternehmenssicherheit, HR und weiteren Beteiligten. Unterschiedliche Anforderungen müssen zusammengeführt und Entscheidungen rechtzeitig getroffen werden.
Diese Aufgaben bleiben – ob man eigenes Personal einstellt oder einen Dienstleister beauftragt. Entscheidend ist, wer sie übernimmt.
Zwölf Stunden am Tag. Wie viele Leute braucht es dafür?
Ein kurzes Beispiel: Wer an 365 Tagen jeweils zwölf Stunden Personenschutz benötigt, muss 4.380 Einsatzstunden im Jahr organisieren. Unter beispielhaften Annahmen zu Urlaub, Krankheit und Weiterbildung entspricht das bereits rund 2,6 Vollzeitstellen.* Damit ist rechnerisch zunächst die operative Position besetzt. Wer plant, führt, koordiniert und bei Änderungen entscheidet, ist damit noch nicht beantwortet. Diese Aufgaben verschwinden nicht dadurch, dass sie in der Personalrechnung nicht auftauchen.
Der Kalender kennt keinen Tarifvertrag – das Arbeitstzeitgesetzt gilt trotzdem
Aus meiner Arbeit im Konzern kenne ich dieses Spannungsfeld: Die Schutzperson arbeitet meist nicht nach Tarif. Die Personenschützer dagegen sind in tarifliche und betriebliche Regelungen eingebunden.
Früher Termin. Dienstreise. Abendveranstaltung. Verspätete Rückkehr. Am nächsten Morgen geht es weiter.
Arbeitszeitgesetz, Betriebsvereinbarungen, Ruhezeiten, Zeitarten und Zeitkonten müssen dazu passen. Fast ein kleines Universum – und eines, das jemand im Blick behalten muss. Das lässt sich nicht allein mit der Bereitschaft eines einzelnen Personenschützers lösen. Es braucht eine Einsatzplanung, die Ablösungen und Übergaben von Anfang an mitdenkt. Denn der Terminkalender der Schutzperson ist noch kein Personaleinsatzplan.
Einfach mitfliegen reicht nicht.
Gerade bei Reisen greift die Vorstellung zu kurz, man setze den Personenschützer einfach mit ins Flugzeug und vor Ort „läuft er dann mit“. Professioneller Schutz beginnt vor der Ankunft. Je nach Schutzauftrag und Lage ist dafür ein Vorkommando einzuplanen. Es klärt die örtlichen Gegebenheiten auf, stimmt sich mit den Beteiligten vor Ort ab und bündelt die Informationen für die begleitenden Kollegen.
Während die Schutzperson noch ihren regulären Terminen nachgeht, arbeitet ein Teil des Teams also bereits am nächsten Einsatzort. Die Begleitung läuft. Die Vorbereitung auch. Beides braucht Personal, Zeit und Führung.
Und wer kümmert sich, wenn jemand ausfällt?
Arbeitszeitvorgaben einzuhalten ist notwendig. Eine korrekte Zeiterfassung beantwortet aber noch nicht die operative Frage: Wer löst ab und übernimmt den nächsten Einsatz?
Und dabei sprechen wir nur vom geplanten Ablauf. Fällt kurzfristig jemand aus, braucht es Ersatz – verfügbar, eingewiesen und mit den Abläufen vertraut. Ein Dienstplan ist noch kein Ausfallkonzept. Es braucht jemanden, der Alternativen vorbereitet und Entscheidungen trifft, bevor eine Lücke entsteht. Diese Verantwortung gehört in eine klar benannte Einsatzleitung. Sie darf nicht nebenbei bei dem einzelnen Personenschützer oder der Assistenz landen.
Auch direkt beauftragte Freelancer nehmen dem Kunden diese Steuerung nicht automatisch ab. Verfügbarkeit klären, Änderungen abstimmen, Ersatz organisieren, Informationen bündeln: Die Aufgaben bleiben. Häufig landen sie bei Assistenz, Unternehmenssicherheit oder Family Office.
Ich kenne dieses tägliche Doing. Es braucht jemanden, der nicht nur Nachrichten weiterleitet, sondern einordnet, priorisiert und entscheiden kann… …Und!!! der diskret bleibt. Nicht jeder persönliche Hintergrund und nicht jede Rückmeldung gehört ungefiltert zum eingesetzten Schützer. Auch dafür braucht es eine vertrauensvolle Führungsschnittstelle.
Was man beim Gehaltsvergleich schnell übersieht
Ein einzelner Mitarbeiter kann nicht unbegrenzt verfügbar sein. Und ein zusätzlich beauftragter Personenschützer ist noch kein eingespieltes Team. Flexibilität entsteht durch vorbereitete Ablösungen, eingewiesene Vertretungen, vertraute Abläufe und klare Führung. Das muss organisiert sein, bevor es gebraucht wird. Auch ein Dienstleister darf das Arbeitszeitgesetz nicht umgehen. Seine Leistung besteht darin, den vereinbarten Personenschutz innerhalb der geltenden Rahmenbedingungen zu organisieren.
Bei Corporate Trust gehören deshalb Personal und Steuerung zusammen: Einsatzleitung, Schnittstellenkoordination, Personal- und Logistikplanung sowie der diskrete Umgang mit sensiblen Anliegen.
Diese Arbeit ist im Einsatz nicht immer sichtbar. Sie gehört aber zur Leistung – und damit auch zum Preis.
Eine eigene Personenschutzstruktur kann sinnvoll sein. Wer sie aufbaut, übernimmt allerdings auch die Aufgaben (und damit verbundenen Kosten intern) dahinter.
Der faire Vergleich lautet deshalb nicht: Jahresgehalt gegen Dienstleistungspreis. Sondern: Was müssen wir selbst leisten – und was nimmt uns ein professioneller Partner ab?
Denn wenn der Termin länger dauert, reicht weder „Die Arbeitszeit ist ausgeschöpft“ noch „Unser Mann macht das schon“ – dann braucht es eine vorbereitete Lösung.

*Illustrative Kapazitätsrechnung: 4.380 Einsatzstunden geteilt durch 1.720 rechnerisch verfügbare Stunden je Vollzeitkraft. Grundlage: 40 Wochenstunden × 52 Wochen, abzüglich 30 Urlaubstagen, zehn angenommenen Krankheitstagen und fünf Trainingstagen mit jeweils acht Stunden. Keine verbindliche Personal- oder Dienstplanbemessung; zusätzliche Zeitbedarfe, etwa für Voraufklärung, sowie die konkrete Einsatzgestaltung sind gesondert zu berücksichtigen. Zwölf Stunden täglicher Personenschutz entsprechen nicht automatisch einer zulässigen Zwölf-Stunden-Schicht einer einzelnen Kraft.
